Amtsgericht Düsseldorf

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Gerichtskasse

Die Gerichtskasse Düsseldorf ist eine von drei Zentralkassen in Nordrhein-Westfalen
Der Kassenschalter Der Kassenschalter
Nach dem Umzug am 8. März 2010 ist die Gerichtskasse Düsseldorf erstmals mit dem Amtsgericht und Landgericht Düsseldorf an einem Standort vereint.

 

Hier haben wir einige Informationen für Sie bereitgestellt:

 

 

Anschrift/Kontaktdaten:

Gerichtskasse Düsseldorf
Werdener Str. 1
40227 Düsseldorf

Postanschrift:
Gerichtskasse Düsseldorf
Postfach 10 34 36
40025 Düsseldorf

Tel.: +49 211 8306 - 0
Fax: +49 211 87565 116-0

E-Mail: gk.poststelle@ag-duesseldorf.nrw.de

So finden Sie den richtigen Sachbearbeiter: (siehe Endnummern-Schnellübersicht  pdf7 KB)


Bankverbindungen:
Name:

Bundesbank, Filiale Düsseldorf

Bankleitzahl:

300 000 00

Kontonummer:

300 015 10

IBAN:

DE84 3000 0000 0030 0015 10

BIC:

MARKDEF1300

oder
Name:

Postbank Köln

Bankleitzahl:

370 100 50

Kontonummer:

11392-501

IBAN:

DE58 3701 0050 0011 3925 01

BIC:

PBNKDEFF

Achtung! Abweichende Bankverbindung für Sicherheitsleistung und Erlöszahlung in Zwangsversteigerungen.
Nähres im
Merkblatt für Bietinteressenten pdf(18 kB)

 

Achtung! Abweichende Bankverbindung für Hinterlegungen:
Alleinige Hinterlegungskasse für die Justiz in Nordrhein-Westfalen  ist die
Oberjustizkasse Hamm
BLZ 440 000 00, Deutsche Bundesbank, Filiale Dortmund
Kontonummer 410 015 10
Geben Sie bitte als Verwendungszweck Amtsgericht Düsseldorf und Ihr Hinterlegungsaktenzeichen an.
(zum Beispiel: Amtsgericht Düsseldorf, 4 HL ... )

 


Schalterstunden:

Montag bis Freitag jeweils von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr



Wegbeschreibung:

Sie können uns mit den Linien U 74, U 77, U 79, 706, 716, 732, 736, jeweils Haltestelle "Oberbilker Markt /Warschauer Straße" erreichen.
Kostenpflichtige Parkplätze stehen begrenzt zur Verfügung.

 


Zuständigkeiten:

Die Gerichtskasse Düsseldorf ist zuständig für die Einziehung von Kosten und Strafen für
(alle hier aufgeführten Links öffnen in einem neuen Fenster externer Link, öffnet neues Browserfenster)

a) ordentliche Gerichte:
Oberlandesgericht Düsseldorf,
Landgericht Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf, Amtsgericht Langenfeld, Amtsgericht Neuss, Amtsgericht Ratingen,
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Staatsanwaltschaft Düsseldorf,

Landgericht Duisburg, Amtsgericht Duisburg, Amtsgericht Duisburg-Hamborn, Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, Amtsgericht Dinslaken, Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, Amtsgericht Oberhausen, Amtsgericht Wesel, Staatsanwaltschaft Duisburg,

Landgericht Kleve, Amtsgericht Kleve, Amtsgericht Emmerich am Rhein, Amtsgericht Geldern, Amtsgericht Moers, Amtsgericht Rheinberg, Staatsanwaltschaft Kleve,
Landgericht Krefeld, Amtsgericht Krefeld, Amtsgericht Kempen, Amtsgericht Nettetal, Staatsanwaltschaft Krefeld,
Landgericht Mönchengladbach, Amtsgericht Mönchengladbach, Amtsgericht Erkelenz, Amtsgericht Grevenbroich,
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, Amtsgericht Viersen, Staatsanwaltschaft Viersen,

Landgericht Wuppertal, Amtsgericht Wuppertal, Amtsgericht Mettmann, Amtsgericht Remscheid, Amtsgericht Solingen, Amtsgericht Velbert, Staatsanwaltschaft Wuppertal.

b) besondere Gerichte:
sämtliche Landesarbeitsgerichte und Arbeitsgerichte in Nordhrein-Westfalen

 


 

Zahlungsweise:

bar: Barzahlungen können Sie bei allen Gerichtskassen und Zahlstellen in Nordrhein-Westfalen leisten.
unbar: Unbare Zahlungen können Sie durch Überweisung auf eines der oben genannten Konten leisten.

 




Angaben im Verwendungszweck:

Bei Kostenrechnungen der Gerichtskasse Düsseldorf:
Erforderlich ist die Angabe des jeweiligen Kassenzeichens. Sie sollten nach Möglichkeit den mitgelieferten Zahlungsvordruck verwenden.

Bei Kostenrechnungen und Zahlungsaufforderungen der Gerichte:
Erforderlich ist die Angabe der Geschäftsnummer (Aktenzeichen) und die Bezeichnung des jeweiligen Gerichts. Zahlungsempfänger ist in jedem Fall die Gerichtskasse Düsseldorf.

Bei Sammelüberweisungen:
Erforderlich ist die Angabe der einzelnen Kassenzeichen und der einzelnen Beträge. Die Übersendung einer separaten Zahlungsavis wird empfohlen.

 


Fragen und Einwendungen zur Kostenrechnung:

Sofern Sie Fragen oder Einwendungen zu einer Kostenrechnung haben, beachten Sie bitte die Hinweise auf der jeweiligen Kostenrechnung. Dort ist angegeben, an wen Sie sich im konkreten Fall wenden müssen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zur Kosteneinziehung pdf(6 KB)


 

Wichtige Hinweise

© Der Präsident des Amtsgerichts Düsseldorf, 2012