Nach dem Umzug am 8. März 2010 ist die Gerichtskasse Düsseldorf erstmals mit dem Amtsgericht und Landgericht Düsseldorf an einem Standort vereint.
Achtung! Abweichende Bankverbindung für Sicherheitsleistung und Erlöszahlung in Zwangsversteigerungen.
Nähres im Merkblatt für Bietinteressenten
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Achtung! Abweichende Bankverbindung für Hinterlegungen:
Alleinige Hinterlegungskasse für die Justiz in Nordrhein-Westfalen ist die
Oberjustizkasse Hamm
BLZ 440 000 00, Deutsche Bundesbank, Filiale Dortmund
Kontonummer 410 015 10
Geben Sie bitte als Verwendungszweck Amtsgericht Düsseldorf und Ihr Hinterlegungsaktenzeichen an.
(zum Beispiel: Amtsgericht Düsseldorf, 4 HL ... )
Schalterstunden:
Montag bis Freitag jeweils von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Wegbeschreibung:
Sie können uns mit den Linien U 74, U 77, U 79, 706, 716, 732, 736, jeweils Haltestelle "Oberbilker Markt /Warschauer Straße" erreichen.
Kostenpflichtige Parkplätze stehen begrenzt zur Verfügung.
Zuständigkeiten:
Die Gerichtskasse Düsseldorf ist zuständig für die Einziehung von Kosten und Strafen für
(alle hier aufgeführten Links öffnen in einem neuen Fenster
)
a) ordentliche Gerichte:
Oberlandesgericht Düsseldorf,
Landgericht Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf, Amtsgericht Langenfeld, Amtsgericht Neuss, Amtsgericht Ratingen,
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Staatsanwaltschaft Düsseldorf,
Landgericht Duisburg, Amtsgericht Duisburg, Amtsgericht Duisburg-Hamborn, Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, Amtsgericht Dinslaken, Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, Amtsgericht Oberhausen, Amtsgericht Wesel, Staatsanwaltschaft Duisburg,
Landgericht Kleve, Amtsgericht Kleve, Amtsgericht Emmerich am Rhein, Amtsgericht Geldern, Amtsgericht Moers, Amtsgericht Rheinberg, Staatsanwaltschaft Kleve,
Landgericht Krefeld, Amtsgericht Krefeld, Amtsgericht Kempen, Amtsgericht Nettetal, Staatsanwaltschaft Krefeld,
Landgericht Mönchengladbach, Amtsgericht Mönchengladbach, Amtsgericht Erkelenz, Amtsgericht Grevenbroich,
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, Amtsgericht Viersen, Staatsanwaltschaft Viersen,
Landgericht Wuppertal, Amtsgericht Wuppertal, Amtsgericht Mettmann, Amtsgericht Remscheid, Amtsgericht Solingen, Amtsgericht Velbert, Staatsanwaltschaft Wuppertal.
b) besondere Gerichte:
sämtliche Landesarbeitsgerichte und Arbeitsgerichte in Nordhrein-Westfalen
Zahlungsweise:
bar: Barzahlungen können Sie bei allen Gerichtskassen und Zahlstellen in Nordrhein-Westfalen leisten.
unbar: Unbare Zahlungen können Sie durch Überweisung auf eines der oben genannten Konten leisten.
Angaben im Verwendungszweck:
Bei Kostenrechnungen der Gerichtskasse Düsseldorf:
Erforderlich ist die Angabe des jeweiligen Kassenzeichens. Sie sollten nach Möglichkeit den mitgelieferten Zahlungsvordruck verwenden.
Bei Kostenrechnungen und Zahlungsaufforderungen der Gerichte:
Erforderlich ist die Angabe der Geschäftsnummer (Aktenzeichen) und die Bezeichnung des jeweiligen Gerichts. Zahlungsempfänger ist in jedem Fall die Gerichtskasse Düsseldorf.
Bei Sammelüberweisungen:
Erforderlich ist die Angabe der einzelnen Kassenzeichen und der einzelnen Beträge. Die Übersendung einer separaten Zahlungsavis wird empfohlen.
Fragen und Einwendungen zur Kostenrechnung:
Sofern Sie Fragen oder Einwendungen zu einer Kostenrechnung haben, beachten Sie bitte die Hinweise auf der jeweiligen Kostenrechnung. Dort ist angegeben, an wen Sie sich im konkreten Fall wenden müssen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zur Kosteneinziehung
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