Drei Ziele werden im Insolvenzverfahren angestrebt:

In erster Linie dient das Verfahren dazu, das gesamte restliche Vermögen einer Schuldnerin/eines Schuldners bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung zu verwerten und aus dem Erlös alle Gläubiger gleichmäßig, also im Verhältnis ihrer Forderungen, zu befriedigen (Zahlung einer Quote).

Hiervon abweichende Regelungen insbesondere zur Sanierung eines Unternehmens und zum Erhalt der Arbeitsplätze können in einem Insolvenzplan getroffen werden.

Redlichen Schuldnerinnen und Schuldnern (natürlichen Personen) wird Gelegenheit gegeben, sich von den restlichen im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten zu befreien (Restschuldbefreiung), um ihnen einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen: Alle zu Beginn des Insolvenzverfahrens vorhandenen Forderungen können nach Ablauf einer sog. "Wohlverhaltensphase", die in der Regel drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet, nicht mehr durchgesetzt werden. 

Für Schuldnerinnen und Schuldner, die keine selbständige Tätigkeit ausüben, sieht das spezielle Verbraucherinsolvenzverfahren einen vorgeschalteten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch vor. Diesen muss eine zugelassene Schuldnerberatungsstelle oder eine sonstige geeignete Person (Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt oder Notarin bzw. Notar oder Steuerberaterin bzw. Steuerberater) bescheinigen, bevor das Insolvenzgericht eingeschaltet wird.

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Informationen zur Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter

Informationen zur Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter

Bewerber um die Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter werden gebeten, ihre Bewerbung schriftlich beim Amtsgericht Düsseldorf einzureichen und den vollständig ausgefüllten Bewerberfragebogen (32 KB) beizufügen.

Grundsätzlich werden nur solche Bewerber in die Vorauswahlliste beim Amtsgericht Düsseldorf aufgenommen, die nachfolgende Mindestkriterien erfüllen:
  • Sachlich und personell vollständig ausgestattetes Büro im hiesigen Landgerichtsbezirk
  • Mindestens 5-jährige Erfahrung in der selbständigen Abwicklung von Insolvenzen
  • Führung von Anderkonten für die einzelnen Verfahren
  • Bestehen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über mindestens 1,5 Million Euro je Schadenfall
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • keine Vorstrafen und laufende Ermittlungsverfahren
  • nahezu ausschließliche Tätigkeit im Rahmen der Insolvenzverwaltung

Nach Auswertung des Fragebogens erhalten Sie weitere Nachricht. Gegebenenfalls werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit der Aufnahme in die Liste kein Anspruch auf Bestellung verbunden ist. Eine etwaige erste Bestellung beim Insolvenzgericht Düsseldorf sowie der Umfang der Beauftragung werden mitbestimmt durch die Entwicklung der Zahl der Antragseingänge und der damit verbundenen Eröffnungen.

Bescheinigungen nach der Gewerbeordnung gemäß § 34 GeWO

  • Anträge per E-Mail sind unzulässig, da der elektronische Rechtsverkehr für Bürger noch nicht eröffnet ist. Solche Anträge werden nicht bearbeitet.
  • Die Bescheinigungen können  schriftlich oder der Fax beantragt werden. Wir bitten um Verständnis, dass  zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus persönliche Anträge derzeit nicht entgegengenommen werden können.

Es werden benötigt:

  • Kopie des Personalausweis des Antragstellers
  • Name, Adresse desjenigen für den die Bescheinigung erteilt werden soll
  • Bei Firmen ist ein Handelsregisterauszug beizubringen, der nicht älter als 6 Wochen sein darf und aus dem sich die Vertretungsberechtigung der antragstellenden Person ergibt. Zusätzlich kann eine Vollmacht erforderlich sein.
  • Für die Erteilung der Bescheinigung wird eine Gebühr von 15,00 EUR erhoben.

Bitte verwenden Sie hierfür unser Antragsformular.