Der Kassenschalter Der Kassenschalter

Hier haben wir einige Informationen für Sie bereitgestellt:

 

 

Anschrift/Kontaktdaten:

Amtsgericht Düsseldorf - Zahlstelle -
Werdener Str. 1
40227 Düsseldorf

Postanschrift:
Amtsgericht Düsseldorf - Zahlstelle -
Postfach 10 34 36
40025 Düsseldorf

Tel.: +49 211 8306   13070 (Abwicklung)
Fax: +49 211 87565 116-0

E-Mail: zst.poststelle@ag-duesseldorf.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm

Bankverbindungen:
Name:

Bundesbank eh Düsseldorf

IBAN:

DE84 3000 0000 0030 0015 10

BIC:

MARKDEF1300

oder
Name:

Postbank Köln

IBAN:

DE58 3701 0050 0011 3925 01

BIC:

PBNKDEFF

Achtung! Abweichende Bankverbindung für Sicherheitsleistung und Erlöszahlung in Zwangsversteigerungen.
Nähres im
Merkblatt für Bietinteressenten (siehe Infobox rechts oben).

 

Achtung! Abweichende Bankverbindung für Hinterlegungen:
Alleinige Hinterlegungskasse für die Justiz in Nordrhein-Westfalen ist die
Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) in Hamm
BLZ 440 000 00, BIC: MSRKDEF1440, IBAN: DE57 4400 0000 0041 0015 10,
Deutsche Bundesbank Dortmund, Kontonummer 410 015 10
Geben Sie bitte als Verwendungszweck Amtsgericht Düsseldorf und Ihr Hinterlegungsaktenzeichen an.
(zum Beispiel: Amtsgericht Düsseldorf, 4 HL ... )

 


Schalterstunden:

Montag bis Freitag jeweils von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr

 
Zuständigkeiten:

Die Zahlstelle des Amtsgerichts Düsseldorf ist nur noch in Einzelfällen für die Einziehung von Kosten zuständig. Bitte beachten Sie daher unbedingt die Hinweise in der Ihnen zugegangenen Rechnung.

 

 

Zahlungsweise:

bar: Barzahlungen können Sie bei allen Zahlstellen in Nordrhein-Westfalen leisten.
unbar: Unbare Zahlungen können Sie durch Überweisung auf eines der oben genannten Konten leisten.

 




Angaben im Verwendungszweck:

Bei Kostenrechnungen des Amtsgericht Düsseldorf:
Erforderlich ist die Angabe des jeweiligen Kassenzeichens. Sie sollten nach Möglichkeit den mitgelieferten Zahlungsvordruck verwenden.

Bei Kostenrechnungen und Zahlungsaufforderungen der Gerichte:
Sofern die Zahlungsaufforderung ein Kassenzeichen enthält, ist ausschließlich das Kassenzeichen anzugeben.
Anderenfalls muss das Geschäfszeichen (Aktenzeichen) und die Bezeichnung des Gerichts angegeben werden.
(Zum Beispiel: 40 C ...., Amtsgericht Düsseldorf)
Zahlungsempfänger ist in jedem Fall die Zahlstelle des Amtsgerichts Düsseldorf.

Bei Sammelüberweisungen:
Erforderlich ist die Angabe der einzelnen Kassenzeichen und der einzelnen Beträge. Die Übersendung einer separaten Zahlungsankündigung wird empfohlen.
Diese ist an folgende Adresse zu übersenden:

Amtsgericht Düsseldorf - Zahlstelle -
Sachgebiet Zahlungsverkehr
Postfach 10 34 36
40025 Düsseldorf

 

Fragen und Einwendungen zur Kostenrechnung:

Sofern Sie Fragen oder Einwendungen zu einer Kostenrechnung haben, beachten Sie bitte die Hinweise auf der jeweiligen Kostenrechnung. Dort ist angegeben, an wen Sie sich im konkreten Fall wenden müssen.