Amtsgericht Düsseldorf

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Ausbildung

Das Amtsgericht bildet aus

Neben der Berufsausbildung zum/zur Justizfachangestellten beim Amtsgericht Düsseldorf werden auch Ausbildungen bei anderen Justizeinrichtungen angeboten.

Die Ausbildung beim Amtsgericht Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf ist Ausbildungsgericht für den Beruf eines/einer Justizfachangestellten. Die Berufsausbildung zum/zur Justizfachangestellten ist staatlich anerkannt und somit bundeseinheitlich geregelt. Je nach Lage der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen ist Einstellungstermin der 1. August bzw. der 1. September eines jeden Jahres. Einstellungsvoraussetzung ist mindestens der Hauptschulabschluss 10 B bzw. die Fachoberschulreife. Die Ausbildungsdauer beträgt 2 1/2 Jahre.

Bewerbungen sollten bis spätestens zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres vorliegen. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter sind besonders gewünscht. Richten Sie die Bewerbung bitte an den

Präsidenten des Amtsgerichts Düsseldorf
- zu Händen Frau Mestars -
Werdener Straße 1
40227 Düsseldorf


und fügen Sie folgende Bewerbungsunterlagen bei:

  • einen eigenhändig geschriebenen, tabellarischen Lebenslauf
  • Fotokopien der letzten drei Schulzeugnisse
  • ein Lichtbild
  • wenn Sie minderjährig sind: eine Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • gegebenenfalls Praktikumbescheinigungen
  • gegebenenfalls Bescheinigungen über absolvierte freiwillige Kurse (zum Beispiel: Maschinenschreiben, EDV-Kurse).
Die Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt zu Beginn in unserem Ausbildungszentrum. Dort werden die ersten Grundbegriffe erlernt. Hier werden aber auch bereits die ersten "echten" Akten bearbeitet. Die weitere Ausbildung erfolgt in den einzelnen Fachabteilungen des Amtsgerichts, zum Beispiel beim Familiengericht, der Strafabteilung, dem Grundbuchamt, der Registerabteilung usw. In den Abteilungen sind Service-Einheiten eingerichtet. In dieser Organisationseinheit werden alle anfallenden Arbeiten ausgeführt, die zum Berufsbild des/der Justizfachangestellten gehören.

In der Service-Einheit kommt der/die Auszubildende dann erstmals auch mit den rechtsuchenden Bürgern in Kontakt, denn zur Aufgabe eines/einer Justizfachgestellten gehört die Erteilung von Auskünften ebenso wie die Aufnahme von Anträgen oder Erklärungen. Im weiteren Verlauf der Ausbildung werden in einer sechswöchigen Praxiszeit bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf auch Kenntnisse der Aufgaben der Staatsanwaltschaft vermittelt. Zur Ausbildung gehört auch der regelmäßige Besuch der Berufsschule.

Die Auszubildenden des Amtsgerichts Düsseldorf besuchen zweimal wöchentlich das Max-Weber-Berufskolleg in Düsseldorf-Bilk. Jedem Auszubildenden steht selbstverständlich auch Erholungsurlaub zu. Der Urlaub wird in der Regel in den Schulferien abgewickelt.

Zur Zeit besteht ein Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen pro Jahr.

Vergütung

Die Ausbildungsvergütung beträgt

1. Ausbildungsjahr 703,58 EURO
2. Ausbildungsjahr 754,42 EURO
3. Ausbildungsjahr 801,05 EURO

Für das Ausbildungsverhältnis gelten die Tarifverträge, die den TVA-L BBiG ergänzen, ändern und ersetzen in der Fassung, die für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und für das Land Nordrhein-Westfalen jeweils gilt, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist.

Übernahme nach der Ausbildung

Da die Ausbildung "über Bedarf" erfolgt, kann eine Übernahmegarantie nicht gegeben werden. In der Regel gibt es nach einer guten Abschlussprüfung eine "Überbrückungsstelle" für ein halbes Jahr mit eventueller weiterer Verlängerung.

Interesse?

Wenn Sie Interesse am "praktizierten Recht", an einer Bürotätigkeit und am Umgang mit anderen Menschen haben, bewerben Sie sich um diese interessante und vielfältige Ausbildung. Für Auskünfte steht Ihnen Frau Sonja Mestars unter der Telefonnummer 0211 8306-53800 jederzeit zur Verfügung.

Weitere Informationen

Mehr zur Ausbildung zur Justizfachangestellten/zum Justizfachangestellten finden Sie auf der Seite des Justizministeriums externer Link, öffnet neues Browserfenster.

Die Ausbildung bei anderen Justizeinrichtungen

Die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare sowie die Ausbildung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und mittleren Justizdienstens findet nur teilweise beim Amtsgericht Düsseldorf statt. Informationen über diese Ausbildungen finden Sie unter den nachfolgenden Punkten im Internetangebot anderer Justizeinrichtungen.

Informationen über die Referendarsausbildung finden Sie im Internetangebot des Oberlandesgerichts Düsseldorf externer Link, öffnet neues Browserfenster.

Informationen über Ausbildung im gehobenen Justizdienst finden Sie im Internetangebot der Fachhochschule für Rechtspflege NW externer Link, öffnet neues Browserfenster.

Informationen über die Ausbildung im mittleren Justizdienst finden Sie im Internetangebot des Ausbildungszentrums der Justiz NRW externer Link, öffnet neues Browserfenster.

Der Prüfungsjahrgang 2010 stellt sich vor


 

© Der Präsident des Amtsgerichts Düsseldorf, 2012