Altweiber:

An Altweiber ist die Rechtsantragstelle ab 12 Uhr geschlossen. 

Die übliche Servicebereitschaft für unabweisbare Eilfälle wird bis 16 Uhr aufrecht erhalten.

Soweit Sitzungen stattfinden, besteht uneingeschränkter Zugang zum Gebäude.

Rosenmontag:

An Rosenmontag bleiben das Amtsgericht und Landgericht geschlossen.