Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen.

Hierzu weist das Amtsgericht Düsseldorf auf Folgendes hin:

Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.

Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder
• bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort
oder
• bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Kirchenaustritt.