In der Vergangenheit ist es an verschiedenen Gerichten zur Abwandlung des sogenannten "Enkeltricks" gekommen. Dabei wurde missbräuchlich der Titel „Gerichtsvollzieher, der Name oder die E-Mail-Adresse von Beschäftigten (insbesondere Gerichtsvollzieher) oder die Telefonnummer der Amtsgerichte verwendet (sogenanntes Call ID Spoofing).


Rechtsuchende werden gebeten, sich in Zweifelsfällen durch einen Rückruf von der Richtigkeit der telefonischen Angaben angeblicher Mitarbeiter zu vergewissern.

Die bei dem Amtsgericht Düsseldorf tätigen Gerichtsvollzieher werden niemals Schuldner per Telefon auffordern, angebliche Forderungen zu begleichen. Bei den von den Gerichtsvollziehern geführten Dienstkonten, auf die die Überweisungen zu erfolgen haben, handelt es sich nicht um ausländische Konten.