Warnung vor Betrugsversuchen
"Gefälschte Versteigerungsangebote"
Aktuell sind E-Mails im Umlauf, mit denen vorgetäuscht wird, dass das Amtsgericht Düsseldorf die Möglichkeit anbietet, über das ZVG Portal vor dem eigentlichen Zwangsversteigerungstermin einen Zuschlag in Höhe von 50 % auf den Verkehrswert der Immobilie zu erhalten und sich damit das Versteigerungsobjekt zu einem deutlich günstigeren Preis zu sichern.
Die E-Mails erwecken durch die E-Mail-Adresse den Anschein, dass sie von einer Behörde versandt worden sind.
Bitte beachten Sie, dass Verkäufe außerhalb laufender Verfahren nur mit der Zustimmung der Eigentümer möglich sind und der notariellen Beurkundung bedürfen. Leisten Sie keine Zahlungen an Fremdanbieter.