Infomaterial

Bitte beachten Sie, dass für die Bediensteten des Amtsgerichts eine Gleitzeitregelung gilt, so dass auch während der Publikumszeiten nicht immer alle Abteilungen besetzt sind.

Das Amtsgericht ist montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr geöffnet, sowie während der Sitzungszeiten, sofern dieser Zeitraum überschritten wird.

 

Unsere Sprechzeiten in denen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen sind wie folgt:

Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstagnachmittag: 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr

 

Die Schalteröffnungszeiten der Zahlstelle sind Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, sowie Donnerstagnachmittag von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr.

 

Außerhalb der Publikumszeiten ist beim Amtsgericht ein Eildienst bis 16:00 Uhr eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass während des Eildienstes nur unaufschiebbare Angelegenheiten (z.B. einstweilige Verfügungen, Hinterlegung einer Kaution oder Ähnliches) bearbeitet werden können. Die Bearbeitung nicht eilbedürftiger Angelegenheiten findet ausschließlich während der oben genannten Sprechzeiten statt.