Amtsgericht Düsseldorf

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Beratungshilfe

Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.
Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

Beratungshilfe wird gewährt in

  • Angelegenheiten des Zivilrechts einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind
  • des Verwaltungsrechts
  • des Verfassungsrechts
  • des Sozialrechts
  • des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts (nur reine Beratung!)

sofern eine finanzielle und rechtliche Bedürftigkeit für die Gewährung von Beratungshilfe besteht und es nicht andere Möglichkeiten der Hilfe gibt.

Wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.

 



 

© Der Präsident des Amtsgerichts Düsseldorf, 2012