Schiedspersonen für Düsseldorf
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
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Tarnowski-Hoffmann, Andrej | Am Alten Rhein 20 H 40593 Düsseldorf Mobil: 0175 9365080 | Bezirk 19 Reisholz, Benrath, Urdenbach, Hassels |
1.Vertretung: Fallasch, Jürgen | Kapeller Hofweg 69 40595 Düsseldorf Tel.-Nr.: 0211 43638579 | |
Fallasch, Jürgen | Kapeller Hofweg 69 40595 Düsseldorf Tel.-Nr.: 0211 43638579 | Bezirk 20 Garath, Hellerhof |
1.Vertretung: Tarnowski-Hoffmann, Andrej | Am Alten Rhein 20 H 40593 Düsseldorf Mobil: 0175 9365080 |
Stadt Düsseldorf
Marktplatz 1-2, 40213 Düsseldorf
Tel.-Nr.: 0211 89-91 , Telefax: 0211 89-29134
E-Mail: info@duesseldorf.de
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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter
streitschlichtung@jm.nrw.de zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.
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