Bitte beachten Sie, dass für die Bediensteten des Amtsgerichts eine Gleitzeitregelung gilt, so dass auch während der Publikumszeiten nicht immer alle Abteilungen besetzt sind. Es wird daher empfohlen, die zuständige Abteilung vorher telefonisch zu kontaktieren.
Das Amtsgericht ist montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.
Unsere Sprechzeiten sind wie folgt:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstagnachmittag: 13.30 - 14.30 Uhr
Die Schalteröffnungszeiten der Gerichtskasse sind Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass während des Eildienstes nur unaufschiebbare Angelegenheiten wie beispielsweise die Beantragung einer einstweiligen Verfügung oder Ähnliches bearbeitet werden können. Die Bearbeitung nicht eilbedürftiger Angelegenheiten findet ausschließlich während der oben genannten Sprechzeiten statt.