Apostillen und Legalisationen sind unterschiedliche Formen der Beglaubigung von Urkunden und werden im internationalen Urkundenverkehr benötigt.
Weitere allgemeine Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Das Amtsgericht Düsseldorf ist nur zuständig für die Beglaubigung von Urkunden, die vom Amtsgericht Düsseldorf erstellt worden sind (z. B. Urteile, Beschlüsse, Handelsregisterauszüge).
Wenn Sie für eine Urkunde des Amtsgerichts Düsseldorf die Erteilung einer Apostille oder einer Legalisation benötigen, wenden Sie sich bitte an:
Frau Justizbeschäftigte Arentz
Zimmer 5.375
Telefon: 0211 8306-53750
oder
Frau Justizbeschäftigte Maskooki
Zimmer: 5.375
Telefon: 0211 8306-53751
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass pro Urkunde eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR erhoben wird.
Wenn Sie die Unterlagen direkt in Zimmer 5.375 einreichen und anschließend die Bearbeitungsgebühr bei der Kasse im Gericht einzahlen, können Sie die Dokumente am folgenden Werktag wieder abholen.
Bei einer Einreichung der Unterlagen über den Postweg wird zunächst eine Rechnung über den Kostenvorschuss in Höhe von 28,50 EUR (Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR und Zustellungspauschale in Höhe von 3,50 EUR) erstellt und Ihnen übersandt. Die Bearbeitungszeit ist dadurch deutlich länger.