Der Bezirk des Amtsgerichts Düsseldorf umfasst die kreisfreie Stadt Düsseldorf und liegt im Bezirk des Landgerichts Düsseldorf.
Nordrhein-Westfalen ist in drei Oberlandesgerichtsbezirke aufgeteilt. Das Amtsgericht Düsseldorf liegt im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Spezialzuständigkeiten:
Über die Stadtgrenzen Düsseldorfs hinaus ist das Amtsgericht Düsseldorf zuständig für:
- das Land Nordrhein-Westfalen
bei gerichtlichen Verfahren betreffend das Gesetz für Untersuchungsausschüsse des Landtages.
- den Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf
in Urheberrechtsstreitigkeiten,
in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz,
in Verfahren nach dem Sorgerechtsübereinkkommens-Ausführungsgesetz vom 13.04.1999
in Verfahren nach dem Adoptionswirkungsgesetz (Artikel 2 des Gesetzes zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts vom 5. November 2001
in Adoptionsverfahren gemäß § 43 b Absatz 2 Satz 2 FGG).
- den Landgerichtsbezirk Düsseldorf
in Umweltschöffensachen,
in Umweltstrafsachen sowie in Bußgeldverfahren wegen Umweltordnungswidrigkeiten gegen Erwachsene,
in Steuerstrafsachen vor dem Schöffengericht und vor dem Strafrichter sowie in Steuerordnungswidrigkeiten gegen Erwachsene,
in Personenstandssachen
in Verfahren nach der Insolvenzordnung.
- den Amtsgerichtsbezirk Ratingen
in Schöffengerichtssachen, Schöffengerichtshaftsachen, Strafrichterhaftsachen und Jugendrichterhaftsachen, in Freiheitsentziehungssachen nach §§ 57, 103 Absatz 2 AuslG,
für die Führung des Handelsregisters.
- den Amtsgerichtsbezirk Langenfeld (Rheinland)
in Schöffengerichts-, Strafrichter- und Jugendrichterhaftsachen,
in Freiheitsentziehungssachen nach §§ 57, 103 Absatz 2 AuslG,
für die Führung des Handelsregisters.
Darüber hinaus ist das Amtsgericht Düsseldorf zuständig für die Wiederaufnahmeverfahren in Straf- und Bußgeldsachen der Amtsgerichte Langenfeld, Neuss, Ratingen und Duisburg.
