Beim Amtsgericht Düsseldorf sind derzeit 37 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Einsatz für

  • die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (zum Beispiel Autos, Schmuck, Computer),
  • die Räumung von Wohn- und Geschäftsraum,
  • die Abnahme der Vermögensauskunft und der in diesem Rahmen anstehenden Verhaftungen,
  • die Zustellung von Schriftstücken im Parteibetrieb sowie für
  • viele weitere Aufgaben.

Jede(r) Gläubiger*in, die/der einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, kann die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher mit der Durchführung der Mobiliarvollstreckung (siehe oben) beauftragen.

Zuständig ist immer ein(e) Gerichtsvollzieher*in am Amtsgericht des Wohnsitzes des Schuldners.

Der räumliche Wirkungskreis bestimmt sich nach dem zugewiesenen Gerichtsvollzieherbezirk. Die jeweils zuständigen Namen, Anschriften und Sprechzeiten der Gerichtsvollzieher*in erfahren Sie bei der im Amtsgericht Düsseldorf eingerichteten

Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Zimmer 4.300 im 4. Obergeschoss
oder telefonisch unter 0211 8306-43000

Alternativ können Sie hier auch selbst die/den zuständige(n) Gerichtsvollzieher*in externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab ermitteln.

 

Aufträge zur Zwangsvollstreckung und Zustellung sowie Anträge auf Abnahme der Vermögensauskunft und Anderes mehr richten Sie bitte an:

Amtsgericht Düsseldorf
- Gerichtsvollzieherverteilerstelle -
Postfach 10 34 37
40402 Düsseldorf

In der Gerichtsvollzieherverteilerstelle werden alle eingehenden Schreiben zunächst nach Gerichtsvollzieherbezirk sortiert, registriert und an die/den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher*in weitergeleitet. Eine direkte Übersendung an die/den Gerichtsvollzieher*in kann in einigen Fällen (Urlaub, Krankheit) zu erheblichen Verzögerungen führen, die vermeidbar sind, wenn die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Düsseldorf in Anspruch genommen wird.

Die direkte Auftragserteilung an Gerichtsvollzieher*innen ist deshalb nur nach vorheriger telefonischer Absprache ratsam!

Wie erfolgt die Auftragserteilung? Welche Unterlagen sind der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher vorzulegen?

  • Schriftliche Auftragserteilung mit Detailinformationen zum Auftraggeber (unter anderem Bankverbindung und aktuelle Anschrift) und zum Auftragsgegner (mit kompletter, aktueller Anschrift) 
  • Forderungsberechnung inklusive errechneter Zinsen bis zum Tag der Auftragserteilung (bei variablem Zinssatz die genauen Zinssätze für den gesamten Berechnungszeitraum) 
  • Sämtliche Vollstreckungsunterlagen (vollstreckbare Titelausfertigung im Original, Kostennachweise über bisherige Vollstreckungskosten und Anderes mehr)

Den entsprechenden Antrag zur Beauftragung einer Gerichtsvollzieherin oder eines Gerichtsvollziehers finden Sie rechts oben in der Infobox.
Gemäß anliegender externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab Verordnung besteht Formularzwang.

Bitte beachten Sie, dass Auskünfte über laufende Aufträge nur die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher erteilt, der den Auftrag übernommen hat und bearbeitet.

Versteigerungen

Was? Pfandstücke, Räumungsgut und ähnliches.

Wo? In der Pfandkammer der jeweiligen Gerichtsvollzieherin oder des jeweiligen Gerichtsvollziehers über die Plattform  externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab Justiz-Auktion.

Wann? Je nach Bedarf einmal pro Monat. Die Termine (in der Pfandkammer) werden vorher in der Tagespresse (Rheinische Post, Westdeutsche Zeitung) bekannt gegeben.

Auskünfte über eingelagerte Sachen erteilt nur die zuständige Gerichtsvollzieherin oder der zuständige Gerichtsvollzieher.

 

 

 

Im Zwangsversteigerungsportal externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab stehen Ihnen Informationen zur Versteigerung von Immobilien durch das Amtsgericht zur Verfügung.