Geschäftsverteilungsplan

Ein wesentliches Prinzip unseres Rechtsystems ist der Grundsatz des "gesetzlichen Richters". Dieser Grundsatz besagt, dass für jedes Verfahren schon vorher feststehen muss, von welchen Richtern es entschieden werden wird. Dadurch soll jede Art von unsachlicher Beeinflussung der richterlichen Zuständigkeit, ja sogar schon der Anschein einer solchen Beeinflussung von vornherein vermieden werden.

Jedes Gericht hat daher einen Geschäftsverteilungsplan, der am Ende eines jeden Jahres für das kommende Jahr aufgestellt wird und im voraus bestimmt, welche Richter für welches Verfahren zuständig sind. Die Zuständigkeit für die Verfahren folgt abstrakten, von vornherein genau festgelegten Regeln. Beschlossen wird der Geschäftsverteilungsplan vom Präsidium, einem Richtergremium, das sich aus dem Präsidenten/ der Präsidentin oder dem Direktor/ der Direktorin des Gerichts und aus weiteren von den Richtern gewählten Mitgliedern zusammensetzt.

Der vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.

Maßgeblich ist jedoch der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.

Aktuelle Geschäftsverteilungspläne des Amtsgerichts Düsseldorf

Hier finden Sie die Informationen über die Aufgaben- und Geschäftsverteilung des Amtsgerichts für die Bereiche der Rechtsprechung, Verwaltung und den nichtrichterlichen Dienst.