Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten im Rahmen besonderer Maßnahmen zur Sicherung der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung (§§127 a, 132 StPO, Nr. 60 RiStBV).
Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten im Rahmen besonderer Maßnahmen zur Sicherung der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung (§§127 a, 132 StPO, Nr. 60 RiStBV).