Das Nachlassgericht regelt sämtliche rechtliche Angelegenheiten nach dem Tod eines Menschen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die bzw. der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes den letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Die Aufgaben eines Nachlassgerichts sind:

  • Verwahrungvon Testamenten,
  • Eröffnungvon Testamenten und Erbverträgen,
  • Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers
  • die Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • die Erteilung von Erbscheinen und Europäischen Nachlasszeugnissen
  • die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
  • die Bestellung eines Nachlasspflegers,
  • weitere Regelungen, die das Erbe betreffen.

Das Nachlassgericht ist zu den Sprechzeiten für persönliche Vorsprachen erreichbar:

Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstagnachmittag: 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr.

Soweit nachstehend auf die Online Terminbuchung verwiesen wird, handelt es sich um vorher notwendig zu vereinbarende Termine.

 

Verwahrung

Wollen Sie ein privatschriftliches Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben, so bringen Sie bitte außer Ihrem gültigem Personalausweis auch Ihre Geburtsurkunde mit; bei Ehegattentestamenten jeweils die Geburtsurkunde, alternativ die Heiratsurkunde. Die Testamentshinterlegung wird beim Zentralen Testamentsregister erfasst und das (jeweilige) Geburtsstandesamt hiervon benachrichtigt. Damit ist gewährleistet, dass im Todesfall das Testament eröffnet wird. Sie können die vorgenannten Unterlagen per Post versenden oder persönlich zu den Sprechzeiten bei dem Nachlassgericht abgeben.

 

Rückgabe letztwillige Verfügung (Testament/Erbvertrag)

Wollen Sie Ihre hier in der amtlichen Verwahrung befindliche letztwillige Verfügung zurücknehmen können Sie dies nur persönlich vornehmen. Bringen Sie dazu den Hinterlegungsschein mit. Bei gemeinschaftlichen Verfügungen müssen die Eheleute gemeinsam erscheinen.

Sie können online Termine bei der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Düsseldorf unter folgendem Link buchen: https://www.ag-duesseldorf.nrw.de/behoerde/Terminbuchung/index.php

Wahlen Sie hierzu als Dienstleistung „Testamentsrückgabe“.

 

Eröffnung

Soll nach dem Tod einer Person ein Testament oder Erbvertrag vom Amtsgericht eröffnet werden, so bringen Sie bitte die Sterbeurkunde der Verstorbenen bzw. des Verstorbenen sowie eine Liste mit allen durch Testament bedachten Erben nebst Postanschrift mit. Bitte tragen Sie in die Liste auch mögliche gesetzliche Erben mit Postanschrift ein. Gesetzliche Erben sind in der Regel neben dem Ehegatten die Verwandten (Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern etc.). Die Angabe der Adresse ist erforderlich, weil alle Erben, ob sie im Testament bedacht sind oder nicht, von der Testamentseröffnung benachrichtigt werden.

Wenn Sie ein Testament haben, welches eröffnet werden soll verwenden Sie bitte unser Antragsformular und füllen Sie den Fragebogen zu den gesetzlichen Erben aus (Vordrucke unter Hinweise/ Formulare). Sie können die vorgenannten Unterlagen per Post versenden oder persönlich zu den Sprechzeiten bei dem Nachlassgericht abgeben.

Erbschein

Wollen Sie einen Erbschein beantragen, so sind außer der Sterbeurkunde auch Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden, ggf. Scheidungsurteil bzw. Scheidungsbeschluss, auch in Form des Familienstammbuchs) aller in Betracht kommenden Miterben einschließlich bereits verstorbener Personen (z. B. vor der Erblasserin bzw. dem Erblasser verstorbene Ehegatten oder Kinder) im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen, um deren Verwandtschaftsverhältnis zu der verstorbenen Person zu belegen. Auch in diesem Fall müssen alle Miterben mit Postanschriften benannt werden.

Außerdem kann es hilfreich sein, Vollmachten der Miterben vorzulegen, in denen diese ihr Einverständnis mit Ihrem Erbscheinsantrag dokumentieren. Andernfalls müsste das Gericht diese Personen vor der Erteilung des Erbscheins zu dem Antrag schriftlich anhören, was zu einer vermeidbaren zeitlichen Verzögerung führen kann. Einen Vordruck für eine solche Vollmacht finden Sie unten unter Hinweise/Formulare.

Sie können online Termine bei der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Düsseldorf unter folgendem Link buchen: https://www.ag-duesseldorf.nrw.de/behoerde/Terminbuchung/index.php

Wählen Sie hierzu als Dienstleistung „Erbschein“.

Sie können den Antrag auch bei jedem Notariat stellen. Der Notar oder die Notarin prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen und wendet sich an das Gericht. Der Erbschein wird dann vom Nachlassgericht ausgestellt.

 

Europäisches Nachlasszeugnis

Für den innerdeutschen Rechtsverkehr ist der Erbschein ausreichend. Für Sterbefälle ab dem 17.08.2015 besteht zudem die Möglichkeit der Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. Dieses gilt in den Mitgliedstaaten der EU außer in Großbritannien, Irland und Dänemark. Befinden sich Gegenstände, die zum Nachlass gehören, im Ausland, erkundigen Sie sich bitte (etwa bei einer ausländischen Behörde oder Bank), ob der Erbschein auch zur Abwicklung des dort befindlichen Nachlasses ausreichend ist oder ob das Europäische Nachlasszeugnis benötigt wird.

Benötigen Sie zur Abwicklung des Nachlasses das Europäische Nachlasszeugnis, finden Sie die entsprechenden Antragsformulare auf der Seite des Europäischen Justizportals unter folgendem Link: https://e-justice.europa.eu/content_succession-166-de.do. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und drucken diesen sodann aus. Zur weiteren Antragstellung bei dem Nachlassgericht oder einem Notar gelten die Ausführungen zum Erbschein entsprechend.

Für die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses fallen dieselben Kosten an wie für die Erteilung des Erbscheins. 

Sie können online Termine bei der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Düsseldorf unter folgendem Link buchen: https://www.ag-duesseldorf.nrw.de/behoerde/Terminbuchung/index.php

Wählen Sie hierzu als Dienstleistung „Erbschein“.

Sie können den Antrag auch bei jedem Notariat stellen. Der Notar oder die Notarin prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen und wendet sich an das Gericht. Das Zeugnis wird dann vom Nachlassgericht ausgestellt.

 

Testamentsvollstreckerzeugnis

Wollen Sie ein Testamentsvollstreckerzeugnis beantragen, sind die Ihnen vorher als Testamentsvollstrecker/Testamentsvollstreckerin übersandten Testamentseröffnungsunterlagen mitzubringen.

Sie können online Termine bei der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Düsseldorf unter folgendem Link buchen: https://www.ag-duesseldorf.nrw.de/behoerde/Terminbuchung/index.php

Wahlen Sie hierzu  als Dienstleistung „Erbschein“.

Sie können den Antrag auch bei jedem Notariat stellen. Der Notar oder die Notarin prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen und wendet sich an das Gericht. Das Zeugnis wird dann vom Nachlassgericht ausgestellt.

 

Erbausschlagung

Wollen Sie eine Ihnen angefallene Erbschaft ausschlagen, müssen Sie die Ausschlagung binnen sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht erklären. Es reicht nicht aus, dass Sie innerhalb der Frist nur den Termin vereinbaren. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Sie von dem Anfall der Erbschaft und dem Grund Ihrer Berufung zum Erben Kenntnis erlangen. Sie müssen die Ausschlagung persönlich zur Niederschrift des Nachlassgerichts (Amtsgericht) erklären oder durch einen Notar öffentlich beglaubigen lassen. Ein einfaches Schreiben reicht nicht aus. Für die Entgegennahme der Erklärung ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder in dessen Bezirk Sie selbst Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Durch Ihre Erbausschlagung werden Sie behandelt, als wäre Ihnen die Erbschaft nie angefallen. Erben werden dann die nachberufenen Erben (z.B. Ihre Kinder). Sie werden daher gebeten, die entsprechenden Personalien der nachberufenen Erben anzugeben, damit auch diese Personen von der Möglichkeit der Erbausschlagung informiert werden können.

Sie können online Termine bei der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Düsseldorf unter folgendem Link buchen: https://www.ag-duesseldorf.nrw.de/behoerde/Terminbuchung/index.php

Wählen Sie hierzu als Dienstleistung „Erbausschlagung“.

Nützliche Links

Hinweise/ Formulare