
Hier haben wir einige Informationen für Sie bereitgestellt:
- Anschrift/Kontaktdaten
- Bankverbindungen
- Schalterstunden
- Zuständigkeiten
- Zahlungsweise
- Angaben im Verwendungszweck
- Fragen und Einwendungen zu Kostenrechnungen
Anschrift/Kontaktdaten:
Amtsgericht Düsseldorf - Zahlstelle -
Werdener Str. 1
40227 Düsseldorf
Postanschrift:
Amtsgericht Düsseldorf - Zahlstelle -
Postfach 10 34 36
40025 Düsseldorf
Tel.: +49 211 8306 13070 (Abwicklung)
Fax: +49 211 87565 116-0
E-Mail: zst.poststelle@ag-duesseldorf.nrw.de
Bankverbindung Düsseldorf:
Name: | Bundesbank Düsseldorf |
---|---|
IBAN: | DE84 3000 0000 0030 0015 10 |
BIC: | MARKDEF1300 |
Bankverbindung Köln:
Name: | Postbank Köln |
---|---|
IBAN: | DE58 3701 0050 0011 3925 01 |
BIC: | PBNKDEFF |
Achtung! Abweichende Bankverbindung für Sicherheitsleistung und Erlöszahlung in Zwangsversteigerungen.
Nähres im Merkblatt für Bietinteressenten (siehe Infobox rechts oben).
Achtung! Abweichende Bankverbindung für Hinterlegungen:
Alleinige Hinterlegungskasse für die Justiz in Nordrhein-Westfalen ist die
Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) in Hamm
BLZ 440 000 00, BIC: MSRKDEF1440, IBAN: DE57 4400 0000 0041 0015 10,
Deutsche Bundesbank Dortmund, Kontonummer 410 015 10
Geben Sie bitte als Verwendungszweck Amtsgericht Düsseldorf und Ihr Hinterlegungsaktenzeichen an.
(zum Beispiel: Amtsgericht Düsseldorf, 4 HL ... )
Schalterstunden:
Montag bis Freitag jeweils von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Zuständigkeiten:
Die Zahlstelle des Amtsgerichts Düsseldorf ist nur noch in Einzelfällen für die Einziehung von Kosten zuständig. Bitte beachten Sie daher unbedingt die Hinweise in der Ihnen zugegangenen Rechnung.
Zahlungsweise:
bar: Barzahlungen können Sie bei allen Zahlstellen in Nordrhein-Westfalen leisten.
unbar: Unbare Zahlungen können Sie durch Überweisung auf eines der oben genannten Konten leisten.
Angaben im Verwendungszweck:
Bei Kostenrechnungen des Amtsgericht Düsseldorf:
Erforderlich ist die Angabe des jeweiligen Kassenzeichens. Sie sollten nach Möglichkeit den mitgelieferten Zahlungsvordruck verwenden.
Bei Kostenrechnungen und Zahlungsaufforderungen der Gerichte:
Sofern die Zahlungsaufforderung ein Kassenzeichen enthält, ist ausschließlich das Kassenzeichen anzugeben.
Anderenfalls muss das Geschäfszeichen (Aktenzeichen) und die Bezeichnung des Gerichts angegeben werden.
(Zum Beispiel: 40 C ...., Amtsgericht Düsseldorf)
Zahlungsempfänger ist in jedem Fall die Zahlstelle des Amtsgerichts Düsseldorf.
Bei Sammelüberweisungen:
Erforderlich ist die Angabe der einzelnen Kassenzeichen und der einzelnen Beträge. Die Übersendung einer separaten Zahlungsankündigung wird empfohlen.
Diese ist an folgende Adresse zu übersenden:
Amtsgericht Düsseldorf - Zahlstelle -
Sachgebiet Zahlungsverkehr
Postfach 10 34 36
40025 Düsseldorf
Fragen und Einwendungen zur Kostenrechnung:
Sofern Sie Fragen oder Einwendungen zu einer Kostenrechnung haben, beachten Sie bitte die Hinweise auf der jeweiligen Kostenrechnung. Dort ist angegeben, an wen Sie sich im konkreten Fall wenden müssen.