Die Verteilung der richterlichen Geschäfte auf die Abteilungen und den ihnen angehörenden Richterinnen und Richter erfolgt auf der Grundlage eines jährlich durch das Präsidium des Amtsgerichts zu beschließenden Geschäftverteilungsplanes. Änderungen im Laufe eines Geschäftsjahres werden ebenfalls durch das Präsidium beschlossen. Diese Beschlüsse finden Sie hier chronologisch sortiert.