Altweiber:
An Altweiber ist die Rechtsantragstelle ab 12:00 Uhr geschlossen.
Die übliche Servicebereitschaft für unabweisbare Eilfälle wird bis 16:00 Uhr aufrecht erhalten.
Soweit Sitzungen stattfinden, besteht uneingeschränkter Zugang zum Gebäude.
Rosenmontag:
An Rosenmontag bleiben das Amtsgericht und Landgericht geschlossen.