Das Amtsgericht und Landgericht verfügt über 156 gebührenpflichtige Parkplatze.


Gebühren:

  Tarife (inkl. Ust)
Bis 1/2 Stunde 1,50 €
1 - 4 Stunden 2,50 € / Stunde
Jede weitere Stunde 1,50 € / Stunde
Tagesmaximum
(07:00 - 19:00 Uhr)
maximal 16,00 €
Ticketverlust 17,00 €


Die Öffnungszeiten der Tiefgarage:


Montags- bis Freitags:                    07.00 Uhr bis 19.00 Uhr ab dem 01.02.2024 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Samstags, Sonntags und Feiertags: geschlossen


Die Anreisemöglichkeiten mit eigenem Kraftfahrzeug finden sie hier: