Man kann dem Amts-Gericht Geld überweisen.
Bei einer Überweisung muss immer auch ein Akten-Zeichen angegeben werden.
Das Akten-Zeichen ist als Verwendungs-Zweck auf dem Vordruck einzutragen.
Sonst kommt das Geld nicht richtig an.

Es gibt eine Konto-Nummer:

Zahlungsempfänger:  Amtsgericht Düsseldorf - Zahlstelle -
Name der Bank: Bundesbank, Filiale Düsseldorf
IBAN: DE84 3000 0000 0030 0015 10
BIC: MARKDEF1300

Achtung!
Für Sicherheits-Leistungen und Erlös-Zahlungen in Zwangsversteigerungen und bei Hinterlegungen gibt es andere Konto-Nummern!

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022