Man kann dem Amts-Gericht Geld überweisen.
Bei einer Überweisung muss immer auch ein Akten-Zeichen angegeben werden.
Das Akten-Zeichen ist als Verwendungs-Zweck auf dem Vordruck einzutragen.
Sonst kommt das Geld nicht richtig an.
Es gibt eine Konto-Nummer:
Zahlungsempfänger: | Amtsgericht Düsseldorf - Zahlstelle - |
Name der Bank: | Bundesbank, Filiale Düsseldorf |
IBAN: | DE84 3000 0000 0030 0015 10 |
BIC: | MARKDEF1300 |
Achtung!
Für Sicherheits-Leistungen und Erlös-Zahlungen in Zwangsversteigerungen und bei Hinterlegungen gibt es andere Konto-Nummern!